Weniger ist mehr oder die Kunst des perfekten Verteilens
Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer ab dem Tag, an dem der Arzt ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt. Wer im Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt wird, erhält Krankengeld ab dem Beginn des Aufenthaltes. Erkrankte Arbeitnehmer erhalten von der Krankenkasse maximal 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren.
Das Krankengeld liegt bei 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, aber maximal 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts.
Einem Arbeitnehmer, der 2.000 € Netto verdient, fehlen somit 426 € zu seinem Netto-Einkommen. Je höher der Netto-Verdienst ist, desto größer wird diese Lücke. Einem Arbeitnehmer mit 3.000 € Netto-Einkommen fehlen beim Krankengeld über 700 €. Unter dem Strich fehlt insgesamt rund ein Viertel des gewohnten Nettoeinkommens.
Nochmal zum Überblick das gesetzlich geregelte Krankentagegeld:
Krankengeld ist 25 % geringer als das Nettoeinkommen.
Die Krankentagegeld-Versicherung ist in Deutschland eine private freiwillige Zusatzversicherung für Angestellte, Freiberufler und Selbständige. Im Krankheitsfall lassen sich mit einer solchen Versicherung mögliche Einkommensausfälle ausgleichen oder mindern.
Das Krankentagegeld sichert also das vereinbarte Tagegeld (zum Beispiel 200 € am Tag) nach x Karenztagen (zum Beispiel 21 Karenztagen oder 42 Karenztagen bei Angestellten).
Die Tagegeldleistung ist eine Nettozahlung und wird kalendertäglich bezahlt (also 30x im Monat).
§ 192 Abs. 5 Satz 1 VVG stellt das gesetzliche Leitbild für die Krankentagegeld-Versicherung auf: Der Versicherer ist verpflichtet, den als Folge von Krankheit oder Unfall durch Arbeitsunfähigkeit verursachten Verdienstausfall durch das vereinbarte Krankentagegeld zu ersetzen.
Das Krankentagegeld ist eine Summenversicherung und enthält Positionen der Schadensversicherung, zum Beispiel, dass das Nettoeinkommen des Versicherten nicht überschritten werden darf. Das Gros der Krankentagegeld-Versicherer hält sich an diesen Grundsatz. Es gibt aber Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind wichtig und für die Niedergelassenen bzw. Selbständigen vorteilhaft!
Einzelne Tagegeldversicherer definieren 75 % des Umsatzes als Nettoeinkommen.
Angenommen, der Arzt oder Architekt fällt wegen einer Krankheit für 9 Monate aus, hat aber nur 200 € / tägl. als Nettoeinkommen (nach der engen Definition) abgesichert: Die Praxis, die Kanzlei oder das Büro könnte schweren Zeiten entgegengehen und wenn keine Zuschüsse in 5- oder 6-stelliger Höhe aus der „Privatschatulle“ ins Unternehmen gebucht werden, könnte es eng werden.
Wenn möglich, dann sollten die Fixkosten mitversichert werden. Bitte kommen Sie bei Fragen auf mich zu.
Der Musterkunde kann wegen der weitergefassten Definition von „Nettoeinkommen“ dadurch z.B. 550 € täglich anstatt 200 € täglich versichern. Das bedeutet, dass der freiberufliche Unternehmer durch diese Absicherung zusätzlich 80.000 € erhält.
Einnahmen sind steuerfrei.
Fixkosten können durch Gruppenvertragslösungen über das Krankentagegeld mitversichert werden. Das ist besonders interessant für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Architekten und Wirtschaftsprüfer.
Verschiedene Krankentagegeldversicherer erklären das Nettoeinkommen bei z.B. Ärzten, Zahnärzten oder Tierärzten auf 75 % des Praxisumsatzes.
Das KTG kann vom Versicherungsunternehmen nicht gekündigt werden (Ausnahme: innerhalb der ersten 3 Versjahre – Rückausnahme: einzelne Versicherer verzichten darauf).
Die Krankentagegeld-Versicherung endet somit erst mit Alter 65. Einzelne Versicherer führen den Vertrag aber bis Alter 75 weiter. Immer häufiger wird diese Verlängerungsoption nachgefragt, da verschiedene Ärzte zwar die Kassenzulassung zurückgeben, aber für Privatversicherte regelmäßig noch zur Verfügung stehen.
Bei Berufsunfähigkeit endet das Krankentagegeld (§ 15 Abs. 1b MB/KT). Dazu gibt es verschiedene höchstrichterliche Entscheidungen. Die Krankentagegeld-Versicherer können dann bereits bezahlte Leistungen zurückfordern. Das ist der Fall, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente zum Beispiel ab Beginn anerkennt und rückwirkend erstattet. Das wäre der SUPERGAU!!! Es besteht dringender Koordinerungsbedarf.
Ein Facharzt hat ein KTG von 600 € täglich, beginnend nach 4 Wochen, versichert.
Der Krankentagegeld-Versicherer bezahlt für 1 Jahr 18.000 € x 11 Monate (4 Wochen Karenz) = 198.000 €.
Angenommen, dieser Arzt hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 5.000 € im Monat abgesichert. Nach einer Prüfungsdauer von 12 Monaten anerkennt der BU-Versicherer diese BU-Rente von Anfang an und leistet an den Arzt eine Jahresrente rückwirkend von 60.000 €.
Kurze Zeit später erhält der Arzt von seiner Tagegeldversicherung die Mitteilung, dass diese 8 Monate Tagegeldleistung zurückfordert gem. § 15 Abs. 1b) MB/KT in Verbindung mit Absatz 1 der zusätzlich geltenden TB/KT. Das bedeutet, dass 144.000 € kurzfristig abfließen. Dieses Prozedere ist durch höchstrichterliches Urteil bestätigt! KG Berlin, Az: 6 U 130/15 vom 04.04.2017.
Das ist Realität!
Sobald der Krankentagegeld-Versicherer die Tagegeldversicherung wegen Berufsunfähigkeit kündigt, sollten Sie unbedingt eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Diese ermöglicht Ihnen eine spätere Rückkehr in die Krankentagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Bitte holen Sie sich vor dem Abschluss weiterer Krankentagegelder oder tagegeldähnlicher Leistungen das OK der bereits bestehenden Krankentagegeld-Versicherung ein. Ein Unterlassen könnte dem Versicherer ein Rücktrittsrecht vom Versicherungsvertrag ermöglichen. Das steht in den Versicherungsbedingungen, im § 9 Abs. 6 MB/KT. Dies zu „vergessen“ , könnte sich zum Super-Super-Gau entwickeln. Im Klartext: Krank, kein Tagegeld und gekündigt.
Das gilt ebenso für die Praxisausfallversicherung (bei Krankheit) wie auch für die AU-Versicherung, die häufig im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung vorgeschaltet wird. Sicher ist sicher!
Bei einer Praxisausfallversicherung spricht man auch von einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Hiermit ist gemeint, dass Sie als Freiberufler dann eine Versicherungsleistung erhalten, falls Ihre Praxis / Ihr Unternehmen aus vertraglich benannten Gründen geschlossen werden muss. Der wichtigste Grund ist definitiv der Ausfall des Inhabers selbst aus gesundheitlichen Gründen. Bei den meisten Versicherern erhalten Sie dann eine Leistung in Form von Tagessätzen, wenn eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Die Praxisausfallversicherung ähnelt in vielen Punkten der Krankentagegeldversicherung. Sie ist daher eine Ergänzung, aber kein Ersatz!
Wer eine Praxisausfallversicherung abschließt, denkt zunächst oft nicht daran, dass er damit im Grunde eine Krankentagegeld-Versicherung im Mantel einer Schadensversicherung abschließt. Deshalb fordern verschiedene Sachverständige, dass das OK der bestehenden Krankentagegeld-Versicherung eingeholt wird.
Das wichtigste Grundprinzip beim Abschluss einer Versicherung mit Gesundheitsfragen lautet natürlich: Ehrlichkeit. Krankheiten und Behandlungen zu verschweigen ist keine Option. Auch deshalb nicht, weil die Versicherer spätestens im Schadensfall Ihre Angaben nochmals einer umfassenden Prüfung unterziehen und dazu Kontakt mit Ärzten, Krankenkassen und anderen Versicherern aufnehmen.
Kündigung, Rücktritt, Anfechtung des Versicherungsvertrages, Leistungskürzung bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers sind möglich.
Manchmal fehlt auch die schriftliche Einwilligung des Krankentagegeld-Versicherers nur deshalb, weil die Krankentagegeld-Versicherer bei Einholung der Einwilligung oder bei Anzeige der Versicherung eine Ausfallversicherung nicht als Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld qualifizieren.
Diese Einschätzung ist jedoch falsch. Denn die Ausfallversicherung ist unstrittig eine „Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld“, weil der Versicherer bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten stets ein Krankentagegeld in der vereinbarten Höhe zahlt.
Gerade bei größeren Leistungsfällen, bei denen es um die Auszahlung hoher versicherter Krankentagegelder geht, prüfen die Krankentagegeld-Versicherer gewissenhaft.
Der Abschluss dieser Versicherung ist für viele Freiberufler sehr wichtig. Das Praxisausfalltagegeld sollte unbedingt mit der Krankentagegeldleistung und der AU-Leistung aus der BU-Versicherung abgestimmt werden. Dabei ist Ihr Versicherungsmakler als Dirigent gefragt.
Die Praxisausfallversicherung ist also kein Ersatz zur Krankentagegeld-Versicherung, aber oftmals eine sehr wichtige Ergänzung. Ich empfehle Ihnen als Chef einmal einen längeren Ausfall zu simulieren. Beachten Sie dabei Ihre Einnahmen und Ausgaben. Sollten Sie mit der erweiterten Tagegeldlösung (siehe Krankentagegeld) ausreichend versorgt sein, dann ist alles OK. Ansonsten ist es angeraten, die Differenz über eine Praxisausfallversicherung als Ergänzung zum Tagegeld abzusichern. Sehr gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Ergänzung und Erhöhung des Tagegeldes (aber vorher beim KTG-Versicherer das OK einholen).
Neben der Krankentagegeld-Versicherung einschließlich PAV ist die „Berufsunfähigkeitsrente“ die andere Absicherung für den Freiberufler, mit deren Hilfe er seine Rechnungen auch weiterhin bezahlen kann – also quasi die andere Seite der Medaille. Während das Tagegeld die Finanzströme bei kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit aufrecht erhält, ist die BU-Rente für die mittel- und langfristige Liquidität maßgeblich verantwortlich.
Damit man sich über die Größenordnung der BU im Klaren ist: Nicht selten ist die additive Leistung des BU-Versicherers (oder der BU-Versicherer) 7-stellig. Kein Wunder also, dass die Versicherer bei Beantragung der BU-Rente genau die Gesundheitsverhältnisse prüfen.
Berufsunfähigkeit – das bedeutet, dass man seinen Beruf ganz oder zum Teil nicht mehr ausüben kann. Die Ursachen dafür können vielfältig sein: Statistisch gesehen sind vor allem psychische Krankheiten, Erkrankungen des Bewegungsapparates sowie Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen Auslöser von Berufsunfähigkeit.
Die BU-Rente sichert einen also finanziell ab, wenn man seinen Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall (oder Kräfteverfall?) für längere Zeit oder dauerhaft zu mindesten 50 % nicht mehr ausüben kann. Dabei betrachten die empfohlenen Versicherungstarife den tatsächlichen Beruf – und wie dieser täglich gelebt wird – als Ausgangsbasis.
Früher war es üblich, wenn es in der Beratung um das Thema Berufsunfähigkeitsrente ging, dass die Angehörigen der freien Berufe häufig auf die Leistungen Ihres Versorgungswerkes verwiesen wurden. Mittlerweile hat sich aber herumgesprochen, dass die Versorgungswerke satzungsgemäß erst dann eine BU-Rente bezahlen, wenn das Mitglied außerstande ist, seinen Beruf in irgendeiner Weise auszuüben, und die Zulassung zurückgibt.
Der springende Punkt ist der, dass die Versorgungswerke einer ganz allgemeinen Definition des Berufsbildes folgen (also zum Beispiel Arzt oder Jurist), die privaten BU-Versicherer (wenigstens diejenigen, die hier empfohlen werden) dagegen immer das aktuelle Berufsbild in seiner konkret vorliegenden Ausprägung, also zum Beispiel Oralchirurg in eigener Praxis, niedergelassener Fachtierarzt für Kleintiere, freier Architekt…, vor Augen haben.
Berufsunfähigkeit (beim Versorgungswerk) liegt erst dann vor, wenn der Beruf als Arzt, Jurist, Architekt… überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann.
Damit das Versorgungswerkmitglied die BU-Rente tatsächlich Monat für Monat überwiesen bekommt, muss ein zusätzlicher Schritt erfolgen: Die Rückgabe der Zulassung, Approbation etc.
Hat man dabei die Gesundung oder teilweise Gesundung des Mitglieds im Blick? Sobald keine vollständige Berufsunfähigkeit als Arzt, Architekt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar etc. mehr vorliegt, entfällt der Leistungsanspruch. Die Zulassung ist dann nicht mehr vorhanden! Das ist die Begründung, weshalb nur ca. 1 % der Versicherten die BU-Renten bei den Versorgungswerken beantragen.
An einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt man nicht vorbei. Das ist soweit auch bekannt. Weniger bekannt ist die optimale Vorgehensweise zur BU. Ist es ausreichend, sich in die nächste Versicherungsagentur zu begeben oder im Internet selbst zu recherchieren? Sicher nicht.
Meine Vorgehensweise zur BU folgt weiter unten.
Worauf sollten Sie beim Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) besonders achten? Ein Überblick der wichtigsten Klauseln:
Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Es ist empfehlenswert, die BU bereits als Schüler und als Student so zu vereinbaren, dass diese Absicherung lebensbegleitend zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass sämtliche berufliche Werdegänge versicherungstechnisch erfasst werden und dass maximale Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung vertraglich garantiert werden. Ein frühzeitiger Abschluss bietet zugleich viele Vorteile:
Achten Sie bei Schüler und Studenten auf bestmögliche Versicherungsbedingungen: Zum Beispiel sollten diese eine Dienstunfähigkeitsklausel (Beamte), unterschiedliche Erhöhungsoptionen oder die Verlängerungsklausel berücksichtigen. Gleiches gilt bezüglich Teilzeitklauseln. Bei Schülern und Studenten steht weder Arbeitgeber noch Arbeitsform fest. Wenn zum Beispiel keine Dienstunfähigkeitsklausel in den Bedingungen enthalten ist, wird die BU mit großer Wahrscheinlichkeit später gekündigt, wenn der Nachwuchs den Staat als Arbeitgeber wählt.
Durch den Abschluss von zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften erhält man sich eine hohe Flexibilität und Gestaltbarkeit. Wenn das Einkommen, die Familie und die Ansprüche wachsen, sollte die BU mitwachsen. Das ist mittlerweile trendy! Man kann sich diese Sicherheit leisten. Mancher denkt heute an „Corona-Spätfolgen“. Wer in einigen Jahren 100.000 Euro oder mehr verdient, ist mit monatlich 2.500 € BU-Absicherung unterversichert!
Anstelle eines Vertrages über 3.000 € BU-Rente im Monat ist regelmäßig die Zweivertragslösung vorzuziehen, denn:
Die Zweivertragslösung, also zwei BU à 1.500 € Monatsrente bei zwei Versicherungsgesellschaften, verlangt zwar die Bearbeitung von zwei Versicherungsanträgen, aber keine Untersuchung beim Arzt.
Dynamik-Vereinbarungen erhöhen die BU Rente jährlich um einen festgelegten Prozentsatz, solange, bis eine maximale BU-Rente erreicht ist. Bei zwei BU-Verträgen erreicht die BU-Absicherung nach Jahren die doppelte Höhe. Wer beruflich erfolgreich ist, wird diese Absicherung für den Worst-Case-Fall schätzen.
Verlängerungsoptionen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind ein Muss. Gute Versicherungsbedingungen sollten diese Option ermöglichen. Die wissenschaftlichen Dienste der Parlamente, politische Stiftungen oder politische Arbeitskreise innerhalb der Parteien empfehlen unisono die Erhöhung der Lebensarbeitszeit auf Alter 70 oder höher. Die BU-Absicherung sollte daher auch diesbezüglich anpassungsfähig sein. Eine Verlängerungsoption ist sehr wichtig!
Mir ist bislang ein Top-BU-Versicherer bekannt, der diese Leistung anbietet. Darüber hinaus ist diese Option auch beitragsmäßig interessant. Das bedeutet, dass die BU-Rente nicht mit Alter 67 endet, sondern solange geleistet wird, wie der Versicherte lebt und BU ist. Cool!
Beantwortet man die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag nicht wahrheitsgemäß, unvollständig oder verschweigt gefahrerhebliche Umstände, verletzt man die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Versicherer ist in diesen Fällen berechtigt, die Berufsunfähigkeitsrente zu kürzen, oder ist sogar ganz leistungsfrei.
Die BU-Versicherer prüfen i.d.R. erst im Leistungsfall, ob man seine Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet hat. Spätestens dann erfährt der Versicherer von einer Anzeigenpflichtverletzung.
Beantworten Sie deshalb die Gesundheitsfragen so präzise wie möglich und fordern Sie gegebenenfalls Ihre Patientenakte von behandelnden Ärzte an! Dazu ist jeder Patient gemäß § 630g BGB berechtigt. Ich unterstütze Sie gerne bei dieser Aufgabe.
Ähnlich wie bei der Dread Disease und der Risikotodesfallversicherung bereiten wir gemeinsam Ihre Gesundheitshistorie auf. Dazu gehört, dass Sie uns als erstes unseren Gesundheitsfragebogen zurücksenden. Danach werden Sie gegebenenfalls den Hausarzt und die Krankenversicherung bezüglich Vorerkrankungen anschreiben. Im nächsten Schritt erhalten Sie einen Fragebogen, der nach Prüfung und Aufbereitung verschiedenen Versicherungsgesellschaften zur Prüfung, als sogenannte Risikovorabanfrage eingereicht wird. Dies hat den Vorteil, dass der Versicherer diese Daten weder speichern noch an die HIS-Datei (ich bezeichne diese als „Spitzel-Datei“) der Versicherungswirtschaft weitermelden darf. Danach werden die Ergebnisse gemeinsam ausgewertet und wir nehmen uns Zeit, die Versicherungsbedingungen auf „Herz und Nieren“ zu prüfen. Sie treffen dann auf dieser Grundlage die Entscheidung und der oder die Versicherungsanträge werden über mich gestellt.
Als Versicherungsmakler habe ich mich auf die Beratung der verkammerten Berufe spezialisiert. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vermittlung von Absicherungsstrategien mittels Versicherungsprodukten, die im Leistungsfalle Liquidität generieren.
dass die Moderation des Zusammenwirkens von Berufsunfähigkeitsabsicherung, Krankentagegeld, Praxis- / Kanzleiausfallversicherung und Dread Disease einen Versicherungsmakler erfordert, der nicht nur die einzelnen Versicherungszweige aus dem „FF“ beherrscht, sondern ebenso mit den „Unverträglichkeiten“ der aufgeführten Versicherungssparten umgehen kann. Meine 30-jährige Erfahrung zeigt des Weiteren, dass die Menschen in der Regel nicht von Anfang an „berufsunfähig“ sind, sondern allenfalls „krank“. Deshalb ist es vorteilhaft, den gesamten Komplex zu beraten und dabei die „Eigenheiten“ einzelner Sparten zu Ihrem Vorteil zu nützen.
Kennen Sie die BU ohne übliche Gesundheitsfragen?
Das ist der einfachere Weg zur vollständigen BU. Weiter oben wurde bereits auf die Gruppenverträge zur BU hingewiesen.
Zwei- / Drei-Vertrags-Strategien, das ist die Königsdisziplin!
Es ist nicht untersagt, mehrere BU-Verträge zu vereinbaren. Dies gilt selbstverständlich ebenso bezüglich der Gruppenverträge. Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte können aus 3 Gruppenverträgen eine BU-Rente von über 4.500 € vereinbaren. Übrigens: Die entsprechenden Versicherer gehören zur Crème de la Crème der Versicherungswirtschaft.
Einfache Gesundheitsprüfung. Für viele Personen meiner Zielgruppe ist das eine große Chance eine BU zu erhalten oder die bestehende BU durch einen zusätzlichen Vertrag mit einfacher Gesundheitsprüfung zu erhöhen:
Man kann diese BU-Gruppenverträge nur bei selektiv ausgewählten Versicherungsmaklern vereinbaren.
Auch in dieser Angelegenheit können Sie mit mir Kontakt aufnehmen.
Wenn man seine Berufsunfähigkeitsversicherung am regulären Markt jedoch nicht oder nur sehr eingeschränkt bekommt, sind BU-Aktionen eine überaus interessante Alternative, die es zu prüfen lohnt.
Volkskrankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Krebs sind nicht nur ein persönlicher Schicksalsschlag, sie können auch gravierende finanzielle Folgen haben: Oft fehlt durch den Einkommensausfall Liquidität für die alltäglichen Ausgaben, medizinische Zusatzkosten reißen ein Loch in die Kasse. Solche finanziellen Belastungen möchte eine Dread-Disease-Versicherung abfedern.
Bei Eintritt einer versicherten Krankheit zahlt die Versicherung eine mit dem Kunden vereinbarte Summe aus. Die Dread-Disease-Versicherung deckt in der Regel alle als "schwer" eingestuften Krankheiten ab. Dazu zählen:
Wenn Geschäftsführer, Praxisinhaber oder freiberufliche Unternehmer noch einiges vorhaben. Wir haben niedergelassene Fachärzte (MVZ) mit sehr hohen Versicherungssummen für den Fall versichert, dass diese wegen Krebs oder anderer schwerer Krankheiten für einige Jahre nicht mehr selbst operieren können. BUs oder Krankentagegelder sind keine Alternative, denn man hat nicht vor zuhause zu bleiben! Devise: Man lebt nur einmal, dafür aber bis zum Anschlag. Diese „Macher“ haben mit ihren Unternehmen / MVZ noch einiges vor und planen diese lukrativ weiter zu veräußern. Bekanntermaßen winkt ab Alter 55 der „halbe Steuersatz“ für Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 3 EstG).
Wenn sich Geschäftsführer / Partner / BGB-Gesellschafter gegenseitig und zusätzlich angestellte Schlüsselpersonen des Unternehmens zugunsten der Firma / Praxis / Kanzlei versichern. Fällt ein entsprechender „Leistungsträger“ aus gesundheitlichen Gründen aus, können daraus gravierende Folgen für das Unternehmen entstehen:
Das Wissen, die Kontakte und die Erfahrungen von Schlüsselpersonen machen den Großteil des Wertes eines Unternehmens aus. Das zeigt auch die Statistik. Jede 4. Insolvenz geht auf den Ausfall einer Schlüsselperson (Keymen) zurück (Institut für Mittelstandsforschung).
Durch die Dread-Disease-Versicherung erhält das Unternehmen kurzfristig Liquidität und kann damit auf die veränderte Situation entsprechend reagieren. Ein Anbieter von Dread-Desease-Versicherungen hat als Assistance-Leistung einen Top-Headhunter und Recruiter verpflichtet, damit der Ausfall der Schlüsselperson schnellstmöglich ausgeglichen wird.
In Deutschland werden verschiedene Dread Disease Lösungen angeboten. Diese-Dread-Disease Absicherungen unterscheiden sich stark in Beitrag und Leistung. Nicht zu verachten ist bei der Auswahl auch die Kompetenz des Versicherers. Nur eine kleine Zahl der Anbieter auf dem deutschen Markt bietet dieses Segment länger als fünf Jahren an. Darüber hinaus sind einzelne Versicherer fondsbasiert. Das bedeutet, dass die Absicherungshöhe bzw. der Versicherungsbeitrag mit dem Fondswert steigt und fällt.
Sie können bei der Auswahl des geeigneten Versicherers auf mich zählen! Das bedeutet, dass Sie sich nicht in diese umfangreiche Materie einarbeiten brauchen. Das habe ich bereits für Sie getan. Ich freue mich von Ihnen zu hören.