Weniger ist mehr oder die Kunst des perfekten Verteilens
Wir befinden uns inmitten eines weltweiten Experiments, das es in dieser Dimension in der Wirtschaftsgeschichte noch nie gegeben hat. Eine gut 40 Jahre andauernde Geldpolitik faktisch aller großer Notenbanken stößt an Ihre Grenzen. Wahrscheinlich erleben nicht erst unsere Kinder die einschneidenden Folgen, sondern wir selbst.
Suche nicht die Fehler – finde das Heilmittel.
Mein „Plan B“ für Ihre Finanzen – notwendig und innovativ.
Hohe Staatsverschuldungen, verbunden mit der massiven Geldschwemme durch die großen Notenbanken, bergen große Gefahren für unser gesamtes Wirtschafts-, Finanz- und Geldsystem. Seit Januar 2020 ist die Welt darüber hinaus mit der Corona-Pandemie konfrontiert. Eine Feststellung lässt sich bereits heute treffen: Die Staaten haben hinsichtlich Staatsverschuldung und Geldschwemme „den Turbo gezündet“.
2021 wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Ich erwarte, dass bereits 2022 massive Steuererhöhungen verabschiedet werden, denn die „Lockdowns“ verschlingen immense Summen – bei gleichzeitig sinkenden Staatseinnahmen. Eine konkrete Maßnahme könnte der Wegfall der Abgeltungssteuer sein, so wie das bereits heute von Parlamentarierseite gefordert wird. Auch eine Vermögensabgabe wird von einer Fraktionsvorsitzenden in die Diskussion eingebracht.
Zusätzlich zwingt die Corona-Krise reihenweise Unternehmen in die Knie. Manche sprechen bereits von einer gewaltigen Insolvenzwelle. Mit zahlreichen Konsequenzen für die Banken und Versicherungen in Deutschland.
Ich empfehle einen Teil des Vermögens in liechtensteinische Vermögenspolicen zu investieren. Dies ist möglich, denn Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Dadurch genießen Versicherungsgesellschaften aus Liechtenstein einen vereinfachten Zugang zu den Märkten der anderen Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen liechtensteinischer Versicherungen rechtlich und steuerlich in Deutschland anerkannt sind, wenn deren Dienstleistungen mit deutschem Recht abgestimmt sind.
Die liechtensteinischen Versicherungspolicen kombinieren deutsches Versicherungsvertragsrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht aus Liechtenstein.
Dadurch können die Eigentümer der Policen viele Jahre lang das Vermögen in einem sehr sicheren Umfeld außerhalb der EU domizilieren. Liechtenstein unterliegt als Nicht-EU-Mitglied weder Bankenhaftungsrisiken nach dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, noch gilt der unsägliche § 314 VAG (Näheres hierzu siehe unten). Darüber hinaus ist einer bereits diskutierten Vermögensabgabe und möglichen „Abschöpfung an der Quelle“ erst einmal ein Riegel vorgeschoben. Des Weiteren werden Wertsteigerungen und Erträge erst endfällig besteuert (sog. 12/62-Möglichkeit, siehe unten). Das bedeutet auch, dass für viele Jahre das Policenvermögen „nicht mit den Finanzbehörden kommuniziert“. Die Erträge müssen erst endfällig selbst versteuert werden; Ausnahme – Tod der versicherten Person. Übrigens: Vermögensübertragungen (10-Jahresrhytmus) einschließlich Nießbrauch bieten sich an.
Die Kostenstruktur dieser Versicherungsverträge ist mit deutschen Versicherungspolicen vergleichbar. Man erhält dafür insgesamt mehr Technik, Sicherheit und Optionen. Einiges hiervon lesen Sie im nächsten Absatz, anderes im Leitfaden Plan „B“.
Liechtenstein hat keine Staatsschulden.
Als Anlagemöglichkeit kommen 35.000 Investmentfonds oder ETFs infrage. Darunter physisch hinterlegte Gold- oder Silberfonds, klassische Aktien- oder Mischfonds, Fonds mit dem Schwerpunkt „Nachhaltigkeit“ oder Vermögensverwaltungen und -konzepte.
Keine Abgeltungssteuer, d.h. dass bei Fondswechsel kein Steuerabzug stattfindet und zu 100 % weiter investiert wird.
Vermögensschutzfunktion durch die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes: Nach 4 Jahren wird die Investition vor dem Zugriff zukünftiger Gläubiger geschützt (§ 134 InsO geht ins Leere). Daher eine ganz herzliche Einladung an die Unternehmerschaft. OLG Frankfurt vom 11.01.2012, AZ 13 U 90/11. Bitte beachten Sie den Vierjahreszeitraum. Dieser beginnt mit der Einräumung des unwiderruflichen Bezugsrechts!
Einfache, diskrete und kostengünstige Nachfolgeregelung außerhalb des Testaments (steuerfrei): Peu à peu können alle 10 Jahre Vermögensübertragungen bis 400.000 € (Eltern-Kinder) erbschaftssteuerfrei innerhalb einer Versicherungspolice vorgenommen werden. Man startet mit 2 Versicherungsnehmern, z. B. Vater und Tochter, und überträgt dadurch einen Teil des Vermögens wie beschrieben auf die Tochter oder die Enkelin? Oder eine dritte Person?
CHF, € und $ sind als Währungen möglich
12/62 Regel: Nach 12 Jahren Anlagedauer und Alter 62 des Versicherungsnehmers bleiben 50 % der Erträge steuerfrei.
Schon André Kostolany sagte zur optimalen Vermögensaufteilung, dass man 1/3 in Aktien, 1/3 in Anleihen und 1/3 in Immobilien investieren soll – und fügte hinzu: auch 1/3 im Ausland.
Übrigens: Kennen Sie den § 314, früher § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz?
Empfehlung: Unbedingt lesen!
Ergänzend dazu ist nachfolgend eine parlamentarische Anfrage zur Sicherheit deutscher Fondspolicen abrufbar. Machen Sie sich selbst ein Bild.
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