19.03.2024 09:04 Uhr (07172) 919067

Weniger ist mehr oder die Kunst des perfekten Verteilens

Liquide Hinterbliebene

Risikolebensversicherung

Es ist empfehlenswert, zur finanziellen Absicherung nach dem eigenen Ableben für die Angehörigen eine Risikotodesfallversicherung abzuschließen. Risikotodesfallversicherungen dienen daher als finanzielle Vorsorgemaßnahme für die Familie. So ist die Risikoversicherung im privaten Umfeld zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten, der Ausbildungsfinanzierung der Kinder oder der Tilgung von Krediten und Darlehen gedacht. Bei größeren Hinterlassenschaften dient die Risikotodesfallversicherung auch der Begleichung von Erbschaftssteuern oder der Auszahlung von Erben. Für die Hinterbliebenen ist das die elegantere Alternative im Vergleich zu Darlehen bzw. Immobilienveräußerung.

Eine Risikotodesfallversicherung ist preisgünstig. Häufig wird diese in hohen 6- oder 7-stelligen Summen abgeschlossen. Es ist ratsam darauf zu achten, dass die Laufzeit der Versicherung sich z.B. an der Darlehenslaufzeit und / oder am Versorgungszeitraum der Kinder orientiert.

Darüber hinaus:

Diese Versicherungssparte ist gleichfalls für Selbständige, Freiberufler, Angestellte oder niedergelassene Ärzte ein „Muss“.

Insbesondere dann, wenn Sozietäten, Praxisausübungsgemeinschaften, MVZ, Partnerschaftsgesellschaften oder BGB-Gesellschaften existieren. Ein plötzlicher Todesfall kann ohne den Abschluss einer Risikotodesfallversicherung die Liquidität des Unternehmens oder der Praxis bis aufs äußerste Belasten. Oft müssen sich Familienangehörige jahrelang gedulden, bis Unternehmensanteile / Praxisanteile an einen geeigneten Nachfolger veräußert werden können und damit den Hinterbliebenen damit die dringend benötigte Liquidität zufließt.

Gerade im Unternehmensbereich empfiehlt sich die folgende Variante:

Die Risikotodesfallversicherung „über Kreuz“, das sind die Vorteile:

Mit einer Risikotodesfallversicherung bzw. Risikolebensversicherung sichern Sie Angehörige über Ihren Tod hinaus finanziell ab. Tritt der schlimmste Fall ein, können Hinterbliebene mit der Versicherungssumme finanzielle Not abwehren. Allerdings sollte immer bedacht werden: Bei der Auszahlung der Summe kann Erbschaftsteuer fällig werden. Die Erbschaftssteuerfreibeträge sind für „Leistungserbringer“ nicht ausreichend.

In diesem Fall entscheiden Sie sich für eine Risikolebensversicherung „über Kreuz“. Dabei handelt es sich um eine flexible Form der Risikolebensversicherung für zwei Menschen. Wie sie genau funktioniert und warum sie hilft, Steuern zu sparen, erfahren Sie im nächsten Absatz. Auch verheiratete Paare sollten dieses Modell in Betracht ziehen, falls sie einander ein großes Erbe hinterlassen.

Risikolebensversicherung „über Kreuz“, so funktioniert sie:

Die auch als Überkreuzversicherung bekannte Risikolebensversicherung „über Kreuz“ versichert gleich zwei Menschen. Sie besteht aus zwei Verträgen, jeweils mit eigener Laufzeit und Versicherungssumme. Der Clou ist, dass im ersten Vertrag Person A Versicherungsnehmer ist und Person B die versicherte Person. Im zweiten Vertrag ist dieses Verhältnis umgekehrt – daher die Bezeichnung „über Kreuz“: Person B ist Versicherungsnehmer und Person A die versicherte Person.
Es wird also in beiden Verträgen jeweils das Leben des anderen versichert. Stirbt die versicherte Person, ist die Versicherungssumme kein Erbe für den Versicherungsnehmer, sondern eine Versicherungsleistung aus einem eigenen Vertrag. Es wird also keine Erbschaftsteuer fällig.

Ähnlich wie bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortete werden. Aber auch in dieser Sparte gibt es „Gruppenverträge“ und „Sonderwege“ mit vereinfachten Gesundheitsfragen.

Ähnlich wie bei der BU bereiten wir die Gesundheitshistorie auf. Dazu gehört, dass Sie den Hausarzt und die Krankenversicherung bezüglich Vorerkrankungen anschreiben. Dann erhalten Sie einen Fragebogen, der nach Prüfung und Aufbereitung verschiedenen Versicherern als sogenannte Risikovorabanfrage zur Prüfung eingereicht wird. Dies hat den Vorteil, dass der Versicherer diese Daten weder speichern noch an die HIS-Datei der Versicherer weitermelden darf.

Die Erfahrung zeigt, dass auch bei Vorerkrankungen regelmäßig Versicherungsschutz möglich ist. Egal ob Bluthochdruck, Diabetes oder Depression.

Darüber hinaus existieren Risikoversicherungen mit reduzierten Gesundheitsfragen. Manchmal sind diese Angebote nur wenige Monate auf dem Markt.

Diese „Steilvorlage“ sollte man konsequent und effizient nutzen!

Zudem existieren Worst-Case-Lösungen, die im Einzelfall besprochen werden müssen.

„Wir bekommen jeden versichert“!

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